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Autor: Georg Huber

Die Freiheit der Kunst ist in Österreich ein verfassungsrechtlich garantiertes Grundrecht. Das heißt, der Staat darf grundsätzlich keine Einengung von

Je nach Künstler, Periode, Technik, Qualität, Provenienz, Maß, Zustand und weiteren Kriterien macht er zeitnah zum Bewertungsstichtag veräußerte Werke und

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